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Studiengang
Allgemeine Informationen
Name des Studiengangs
Abschlussgrad
B. A.
B. Sc.
M. A.
M. Sc.
Bei Berufsakademien – staatliche Abschlussbezeichnung
Titel verleihende Hochschule/Berufsakademie falls abweichend von Kundendaten
Bei Double Degree – Titel verleihende Partnerhochschule
Erstmaliger Start des Studiengangs
Standorte (sofern relevant)
Art des Studiengangs
grundständig
weiterbildend
konsekutiv
Studienform
Präsenz
Fernstudium
Vollzeit
Teilzeit
Dual
Blended Learning
Akkreditierungsart
Konzeptakkreditierung
Erstakkreditierung
Re-Akkreditierung
Akkreditierungs-Historie
Ist der zu akkreditierende Studiengang oder ein konzeptionell identischer Studiengang des Auftraggebers Gegenstand eines bei einer anderen Agentur/Institution schwebenden Akkreditierungsverfahren?
Agentur mit schwebendem Verfahren
- Nicht festgelegt/ausgewählt -
Andere Agenturen
FIBAA
Ist für den zu akkreditierenden Studiengang oder einen konzeptionell identischen Studiengang in den vergangenen zwei Jahren eine negative Akkreditierungsentscheidung ergangen?
Als nicht akkreditiert gilt ein Studiengang auch dann, wenn festgestellt wurde, dass Auflagen nicht erfüllt sind.
Agentur des negativen Akkreditierungsentscheidungs
- Nicht festgelegt/ausgewählt -
Andere Agenturen
FIBAA
Ist ein früherer Antrag auf Akkreditierung für den zu akkreditierenden Studiengang oder einen konzeptionell identischen Studiengang bei einer anderen Agentur zurückgezogen worden?
Agentur, bei der Verfahren zurückgezogen
- Nicht festgelegt/ausgewählt -
Andere Agenturen
FIBAA
Weitere Details (ggf. abweichender Name des Studiengangs, Datum der Antragsstellung)
Für deutsche Hochschulen
Kooperation mit einer Hochschule (§ 20 MRVO) falls zutreffend Name der Hochschule eintragen
Kooperation mit einer nichthochschulischen Einrichtung (§ 19 MRVO) falls zutreffend Name der Hochschule eintragen
Joint Degree-Programm nach § 10 MRVO1 falls zutreffend Name/n der Partnerhochschule/n eintragen
Ein Joint-Degree-Programm wird nach § 10 MRVO gemeinsam mit einer oder mehreren Hochschulen ausländischer Staaten aus dem Europäischen Hochschulraum koordiniert und angeboten, führt zu einem gemeinsamen Abschluss und weist folgende weitere Merkmale auf: 1. Integriertes Curriculum, 2. Studienanteil an einer oder mehreren ausländischen Hochschulen von in der Regel mindestens 25 %, 3. Vertragliche geregelte Zusammenarbeit, 4. Abgestimmtes Zugangs- und Prüfungswesen und 5. eine gemeinsame Qualitätssicherung.
Re-Akkreditierung
Ende der bestehenden Akkreditierung
Aktuell akkreditiert durch (Agentur)
- Nicht festgelegt/ausgewählt -
Andere Agenturen
FIBAA